Freitag, 18. Januar 2019

Römische Gleichheit und germanische Ungleichheit.

Kairos, der Gott der guten Gelegenheit
aus FAZ.NET, 25.12.2018-13:42

Erben wie die alten Römer
Haben regionale Unterschiede sozialer Gleichheit ihre Wurzel auch in uralten Rechtstraditionen? Was des Einen Gleichheit ist, schränkt den Anderen in seiner ein, zeigen die Forschungen eines Ökonomen

Von Gerald Wagner

Auch die Geschichtswissenschaft ist eine Sozialwissenschaft. Umgekehrt sind manchmal historische Ausgriffe unerlässlich, wenn man aktuelle soziologische Forschung betreibt. Etwa zu der Frage, warum manche Gesellschaften gleicher sind als andere. Dass man hierzu kaum etwas Verlässliches sagen kann, wenn man an der sozialen Ungleichheit nicht auch deren Ursprünge untersucht, dürfte selbstverständlich sein. Aber wie weit soll man zurückgehen?

Der Berliner Ökonom Anselm Rink meint: sehr weit. Vielleicht sogar bis zu den Römern. Denn das römische Recht habe das Erbrecht in den süddeutschen Regionen geprägt, was Auswirkungen bis heute haben soll. Doch auch wenn die großen Unterschiede in den Erbsitten in den Gemeinden dieser ehemals römischen Provinzen auch anders erklärt würden: Man müsse sich mit diesen lokalen Differenzen des Erbrechts beschäftigen, wenn man die soziale Ungleichheit von heute erklären möchte. Denn, so Rink, soziale Ungleichheit ist das Ergebnis ungerechter Erbsitten. Wo innerhalb von Familien gerechter vererbt wurde, sei auch die soziale Ungleichheit geringer. Aber wie misst man so etwas?

Rink ging hier erfrischend unkonventionell vor. Zum einen konnte er auf eine Umfrage aus den 50er Jahren zurückgreifen, in welcher der Agrarwissenschaftler Helmut Röhm die historischen Unterschiede des Erbrechts in allen 24.500 westdeutschen Gemeinden dieser Jahre dokumentiert hatte. Diese schwankten zum Teil erheblich zwischen der von den Römer praktizierten Realteilung (alle Erbberechtigten erhalten den gleichen Anteil) und dem germanischen Anerbenrecht, gemäß dem ein Erbberechtigter (meistens der erstgeborene Sohn) allein erbte.

Zum anderen griff Rink zur Messung der aktuellen sozialen Ungleichheit in diesen Gemeinden auf zwei Indikatoren zurück: Er fragte nach dem Anteil von Frauen in den Gemeinderäten dieser Kommunen und nach der Anzahl Adliger in den lokalen Rotary-Clubs. Dass man hier Unterschiede in den deutschen Gemeinden findet, dürfte nicht überraschen. Aber sollen diese tatsächlich auf zum Teil jahrhundertealte Erbsitten zurückgehen? Und zwar systematisch und empirisch nachweisbar?

Der „Bill-Gates-Effekt“

Rink jedenfalls ist davon überzeugt. Seine Befunde bewiesen, dass Gemeinden, in denen historisch gerecht (also unter Maßgabe der Realteilung) vererbt wurde, tatsächlich bis zum heutigen Tage sozial gleicher seien als solche, in denen die Vererbung nach dem Anerbenrecht geregelt war. In den Gemeinden mit gerechterem Erbrecht säßen mehr Frauen in den Gemeinderäten und trügen weniger Rotarier adlige Namen.

Die Nivellierungseffekte einer gleichen Aufteilung von Erbschaften schlügen sich also langfristig in der politischen Beteiligung von Frauen als auch im Verschwinden von ebenfalls erblichen Statusunterschieden nieder. Insofern also wächst hier die soziale Gleichheit, so Rink. Weil also bereits vor Generationen ihre Vorfahren, darunter auch ihre Urururgroßmutter, ihren gerechten Anteil am Hof der Eltern geerbt und anschließend weiterbewirtschaftet hatte, konnten sie wiederum ihren Kindern etwas vererben, was dann dazu führte, dass deren Ururur-enkelin heute in dieser Gemeinde als angesehene Landwirtin im Gemeinderat sitzt. Und zwar unter ihresgleichen – anderen Landwirtinnen, Ladenbesitzerinnen, Ärztinnen oder Lehrerinnen. Und keinen Grafen oder Landjunkern. Das mag weit hergeholt klingen, spräche aber für die These, dass die Sozialstruktur der deutschen Gesellschaft doch weitaus geringere Freiheitsgrade aufweist, als es so manche soziologische These von den individualisierten Bastelbiographien nahelegt. Stehen die deutschen Gemeinderäte tatsächlich immer noch unter dem Einfluss römischer Erbsitten?

Man muss hier allerdings einen gewichtigen Einspruch Rinks berücksichtigen. Faire Erbsitten fördern nicht nur Gleichheit, sie können auch Ungleichheit verstärken. Nämlich solche des Einkommens, wie Rink unter Rückgriff auf jüngste Steuerdaten der von ihm untersuchten Gemeinden zeigt. Paradoxerweise schaffe die Nivellierung sozialer Gruppenunterschiede als Folge einer gerechteren Vererbung von Vermögen nämlich die Möglichkeit, dass vor diesem Hintergrund an Gleichheit persönliche Talente umso mehr herausragen könnten.

Rink nennt das den „Bill-Gates-Effekt“: Einzelnen kann es gelingen, große Vermögen anzuhäufen, ohne dafür auf solche Ressourcen wie vererbte Privilegien oder traditionelle Statusvorteile zurückgreifen zu müssen. Ökonomisch gesprochen, handele es sich hier also um einen Trade-off zwischen sozialer und ökonomischer Ungleichheit, der eine gleichzeitige Zunahme beider Größen ausschließe. Soziale Gleichheit befreit also von den Fesseln der Chancenungleichheit, verschärft damit aber auch die Macht individueller Ungleichheiten des Talents, des Ehrgeizes oder der Intelligenz. Insofern kann Rink mit seiner Abschlussfrage, ob eine Gesellschaftsordnung denkbar wäre, die ökonomische und soziale Gleichheit gleichermaßen steigere, nahtlos an aktuelle politische Debatten anknüpfen. Seine Vermutung: Man kann wohl nur eines davon verwirklichen.

Anselm Rink: Das Rätsel der Ungleichheit. Historische Erbsitten haben Auswirkungen bis heute, in: WZB-Mitteilungen 161, September 2018


Nota. - Den deutsch-völkischen Mythen zufolge müsste es genau umgekehrt sein: Unter den volksrechtlichen Germanen habe Gleichheit geherrscht, erst das römische Eigentumsrecht hätte privilegierete Eliten ausgebildet.

Interessanter ist allerdings dieser Punkt: Erst unter der Voraussetzung gleicher Ausgangsbedingungen könne sich individuelle Leistungsbereitschaft entfalten. Da steckt Weisheit drin.
JE 

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