Dienstag, 12. Februar 2019

Der vergessene Arbeiteraufstand, II.


aus derStandard.at, 12. 2. 2019                                     Koloman Wallisch im Jahr 1929 bei einer Rede in Bruck an der Mur.

Koloman Wallisch und die Demokratie – eine zeitgemäße Auseinandersetzung?
Fragen, die immer wieder aufflammen: War der charismatische Arbeiterführer Täter oder Opfer, der Februaraufstand des Schutzbundes legitim?

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Am 28. Februar jährt sich der 130ste Geburtstag von Koloman Wallisch. Noch heute fasziniert dieser charismatische "Arbeiterführer", sein Wirken und sein gewaltsamer Tod im "Bürgerkrieg" 1934 bewegt. Die Diskussionen um das Ende der demokratischen Ersten Republik und die nachfolgende Diktatur flammt immer wieder auf, teilweise sehr emotional geführt. Zuletzt etwa in der "Presse". Die Frage ist, ob der Februaraufstand des sozialdemokratischen Schutzbundes im Februar 1934 legitim war und ob Koloman Wallisch Täter oder Opfer war.

Völlig klar ist, dass die Regierung Engelbert Dollfuß ab März 1933 die demokratische Verfassung beseitigt hat. Dollfuß hat den Nationalrat ausgeschaltet, damit auch die Möglichkeit, seine Regierung mit einem Misstrauensvotum zu beenden. Gleichzeitig erfolgte die Einschränkung von Grundrechten, insbesondere der Pressefreiheit, und die Paralysierung des Verfassungsgerichtshofes. Die eigenmächtigen Verfügungen der Regierung konnten nicht mehr kontrolliert und aufgehoben werden. Ein "Putsch", wie etwa Andreas Khol vor einiger Zeit meinte. 

Keine Rechtsgrundlage

Damit steht aber auch fest, dass das Handeln der Putschisten keine Rechtsgrundlage im Sinne der Verfassung der Ersten Republik hatte. Sowohl der Verfassungsbruch als auch weitere Tathandlungen der Regierung sind unter diesem Aspekt zu beurteilen. Die Ausschaltung der demokratischen Willensbildung in der Arbeiterkammer? Rechtswidrig. Die gewaltsame Hausdurchsuchung im "Hotel Schiff" in Linz und damit die absichtlich herbeigeführte Auslösung des "Bürgerkriegs" im Februar 1934? Rechtswidrig. Das Vorgehen gegen den Widerstand der Diktatoren? Rechtswidrig. Das Beschießen von Wohnsiedlungen? Rechtswidrig. Die Hinrichtung von Widerstandskämpfern? Rechtswidrig. Der Freiheitsentzug in Gefängnissen und Anhaltelagern? Rechtswidrig. Die Aberkennung der politischen Mandate der Sozialdemokraten? Rechtswidrig. Die Konfiskation des Vermögens politisch Andersdenkender? Rechtswidrig.
 

Nach geltendem Recht hat das Regime unter anderem folgende Straftaten zu verantworten: Vielfacher Mord, Hochverrat, Angriffe auf oberste Staatsorgane, Landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung, schwerer Raub, schwerer Diebstahl. Eine "schöne Speisekarte", wie es im Justizjargon heißt.

Ungeplanter Aufstand

Aber vielleicht haben sich die Verfassungsbrecher ja in einem "entschuldigenden Notstand" befunden? Haben sie eine Diktatur errichtet, um größeren Schaden von Österreich abzuwenden? Angeführt in der Diskussion wird immer die Behauptung, die Sozialdemokratie habe selbst die Demokratie beseitigen wollen, die Regierung Dollfuß habe nur reagiert. Dafür gibt es keinerlei konkrete Hinweise, die politisch Andersdenkenden haben sich bis zuletzt verfassungskonform verhalten. Selbst nach den ersten Schritten in Richtung Diktatur haben sie versucht, über Verhandlungen eine friedliche Einigung zu erzielen.

Der Aufstand gegen die Diktatur war ungeplant, chaotisch, man ist in den "Bürgerkrieg" geschlittert. Er mag nicht sinnvoll gewesen sein, er war aber sowohl politisch als auch rechtlich legitim. Von einzelnen Historikern wird den Aufständischen vorgeworfen, in dieser überstürzten und chaotischen Phase nicht explizit für die Demokratie mobilisiert zu haben. Wundert das jemanden? Die Demokratie hatte die Menschen nicht vor der Entrechtlichung schützen können. Arbeit, Freiheit und Recht waren vielversprechendere Parolen. Was die Sozialdemokratie nach einem Sieg getan hätte, bleibt Spekulation. Es gab keine Pläne. Wie sollte man jene Kräfte, die gerade die Verfassung gebrochen hatten, wieder in den demokratischen Prozess einbinden? Darin bestand ja gerade die völlige Verantwortungslosigkeit der Regierung Dollfuß: Sie nahm dem Land jegliche Perspektive des partizipativen Ausgleichs und legte durch eine völlige Desavouierung der Demokratie und Kriminalisierung der natürlichen Feinde der Nazis die Grundlage für den "Anschluss". Vier Jahre später blieb nur die endgültige Bankrotterklärung der "kleinen Diktatur", ein weinerliches "Gott schütze Österreich!"

Was in der Diskussion um den Februar 1934 so verstört, ist diese seltsame, gebetmühlenartig vorgebrachte Beweislastumkehr: Nicht die Zerstörer der Demokratie haben ihren Verfassungsbruch und Hochverrat zu rechtfertigen. Sondern jene Menschen, die sich verzweifelt gegen die Diktatur gestemmt haben, mögen beweisen, dass sie es für die Demokratie getan haben. Perfider geht es nicht.

Polarisierender Wallisch

Und Koloman Wallisch? Der ungarische Gewerkschafter hatte sich früh für Arbeitnehmerinteressen eingesetzt. 1919 schließt sich der Sozialdemokrat der Rätediktatur unter Bela Kun an. Wallisch steht einem Gerichtstribunal vor, das ein Todesurteil verkündet. Immerhin, es wird nicht vollstreckt. Ein Makel bleibt, der nicht klein zu reden ist. Wallisch hat sich öffentlich nie von seiner tragenden Rolle in einer Diktatur distanziert. Dies taten allerdings die Funktionäre der österreichischen Diktatur, die doch ein wesentlich höheres Repressionspotential aufwies, nach 1945 auch nicht.

Nach seiner Flucht aus Ungarn hat er sich der österreichischen Sozialdemokratie angeschlossen und ist rasch aufgestiegen, zuletzt zum Landesparteisekretär in der Steiermark und zum Nationalrat. Wallisch hat in seiner Agitation und seinen politischen Standpunkten gewiss polarisiert. Hinweise, dass er den demokratischen Verfassungsstaat je in Frage gestellt hätte, existieren nicht.

Kein letztes Wort

Er stand – wie er in seinem beeindruckenden Plädoyer vor dem Standgericht betonte – bis zuletzt auf Grundlage der Verfassung. Seine Verurteilung und seine Hinrichtung waren damit Unrecht, wie auch das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz 2011 ausdrücklich festhält. Aber selbst auf Grundlage der Ruinen, die der Verfassungsbruch vom Rechtsstaat übrig gelassen hatte, war die Hinrichtung unrechtmäßig. Die Ministerratsprotokolle der Zeit weisen nach, dass das Regime ohne Notwendigkeit – die Kämpfe waren längst vorbei – das Standrecht aufrechterhalten hat, um Wallisch hängen zu können.

Willy Brandt sage einmal: "Die Geschichte kennt kein letztes Wort". Die jüngste Diskussion über Koloman Wallisch und die österreichische Diktatur zeigt dies sehr deutlich. Und sie zeigt auch, dass Grundkonsense wie Demokratie, Menschenrechte, "europäische Werte" und die anhängenden Geschichtsbilder im Fluss sind. Sie werden in Frage gestellt, werden verteidigt. Anders als die Geschichte hat Koloman Wallisch ein letztes Wort gesprochen: "Freiheit!" Ein Wort der Sehnsucht aller Menschen zu allen Zeiten. Dass kurz danach seine Beine über der Leere hingen, wir können ruhig sagen: über einem Abgrund, darf Demokraten jeder Couleur nachdenklich stimmen.

Werner Anzenberger ist Jurist, Historiker und Leiter des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer Steiermark.


Nota. - Fazit: Ein Aufstand, der nicht geplant worden ist, führt in die sichere Niederlage.
JE

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