Freitag, 15. April 2016

Sie hat es schon wieder richtig gemacht!



Die heutige Erklärung von Frau Merkel zur Böhmermann-Affäre ist völlig richtig. Der Wortlaut ist überraschend klar und deutlich. Und in der Sache hat sie Recht: Der § 103 ist einstweilen da, Erdogan hat sich auf ihn berufen, und da der Text von offenkundigen Beleidigungen strotzt, muss ihm erlaubt werden, Böhmermann vor deutschen Gerichten anzugehen. Das Gericht, das zu entscheiden hat, wird ohne Zweifel zu berücksichtigen wissen, dass es sich bei den Beleidigungen um eine als solche unmissverständlich ausgewiesene Satire handelt und Erdogan nicht persönlich gemeint ist, sondern die Rolle, die er politisch spielt - und dass dieser Unterschied gerade durch Böhmermanns Gedicht verdeutlicht wird: Schmähkritik wäre es, wenn es persönlich gemeint wäre...

Ich denke, um § 103 muss sich Böhmermann keine Sorgen machen. Aber die Zivilklage, die Erdogan vorsorglich ebenfalls eingereicht hat, könnte auch vor einem deutschen Gericht durchkommen. Die Beschimpfungen sind so grotesk maßlos - und darum so komisch -, dass sie durch jede satirische Absicht hindurchschallen. Aber das hat er sehenden Auges in Kauf genommen, da muss er ja die Möglichkeit einer Verurteilung einkalkuliert haben. Eins hat er jedenfalls erreicht: Wenn nach der Sache Varoufakis der eine oder andere seinen Namen wieder vergessen haben sollte - jetzt wird er sich noch lange an Böhmermann erinnern; und Erdogan hat einen Haufen Sch... abbekommen.

Und ein Gutes hat die Affäre ja schon gezeitigt: Die Bundekanzlerin sagt, der Paragraph muss weg, und jetzt erwarten alle, dass sie dafür das Nötige tut.



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