Freitag, 23. März 2018

Michael Müllers Solidarisches Grundeinkommen.


Der Tagesspiegel bringt heute einen Beitrag des Berliner Regierenden Bürgermeisters Michael Müller über seine Innitiative für ein Solidarisches Grundeinkomen. Zunächst sieht es bloß nach einem er- weiterten Abeitsbeschaffungs-Programm aus, nach dem auch bislang nicht bezahlbare gemeinnützi- ge Arbeiten von bislang Arbeitslosen finanziert würden. Es wäre bloß eine Art Hartz IV+. Ein wunder Punkt wäre allerdings die 'Freiwilligkeit' oder, andersrum, die Hartz-IV-Bestimmungen über Zumutbar- keit. Das wäre die Stelle, wo sich die löbliche Absicht, Hartz IV durch ein völlig neues, zukunftfähiges Solidarmodell zu ersetzen, bewähren müsste.

Denn eins ist richtig: Über Nacht mit einem großen Knall flächendeckend einführen ließe sich das Bedingungslose Grundeinkommen nur im Rahmen einer großen, akribisch geplanten und makellos konzertierten Revolution - was ein Widerspruch in sich ist. Man müsste schon irgendwo im Kleinen anfangen, aber so, dass es sich zwar schrittweise, aber doch dimensional erweitern ließe. 

Die Debatte zu versachlichen und zu konkretisieren ist Müllers Vorschlag immerhin geeignet.

... Mit meinem aus Berlin für die gesamte Bundesrepublik unterbreiteten Vorschlag für ein Solidarisches Grundeinkommen geht es mir zunächst darum zu ermitteln, wie viel Bereitschaft es in Politik und Gesellschaft für einen grundlegenden Umbau unseres Sozialsystems gibt. Dafür können wir die für die Verwaltung von Arbeitslosigkeit eingesetzten Finanzmittel als Grundstock nutzen und so neue, fair bezahlte Arbeit für das Individuum und für die Gemeinschaft schaffen.

Arbeit mit Solidarischem Grundeinkommen ist wie jedes normale Arbeitsverhältnis freiwillig, sozialversiche- rungspflichtig und nicht befristet. Wer keine Tätigkeit wahrnehmen kann oder will, kann im bisherigen Ar- beitslosenhilfe-System bleiben. Zudem muss es sich um „gesellschaftliche“ Tätigkeiten handeln, die vorher für die Kommunen nicht finanzierbar waren. Schon dadurch unterscheidet es sich von bisherigen Modellen wie ABM oder dem Öffentlichen Beschäftigungssektor.



Denn wir können durch diese neue Arbeit dauerhaft unseren Begriff der Daseinsvorsorge um gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten in Vereinen, für Alleinerziehende, Mobilitätseingeschränkte, bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften oder in der Flüchtlingshilfe erweitern. Gleichzeitig müssen wir weiterhin für Qualifizierung und Umschulung sorgen, um das System durchlässig zu machen.

Natürlich stellt sich die Frage der Finanzierung. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat festgestellt: Das Solidarische Grundeinkommen ist für die Gemeinschaft schon jetzt bezahl- und umsetzbar. Zusätzlich zu den anfallenden Hartz-IV-Kosten sowie fehlenden Sozialabgaben wären bei 100 000 Fällen Kosten in Höhe von 500 Millionen Euro im Jahr aufzuwenden. Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und CDU ist ein soziales Arbeitsmarktprogramm für 150 000 Langzeitarbeitslose in Höhe von vier Milliarden Euro vorgesehen. Eine Chance für den neuen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD, hier die Idee des Solidarischen Grundeinkommens aufzugreifen und zu zeigen, dass es eine Alternative zu Hartz IV geben kann. ...

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