Montag, 24. Februar 2014

Edathys Erklärung.

Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich

Es könnte sein, dass es andere Medien nicht so eilig haben, Hrn. Edathys Stellungnahme an die Öffentlichkeit zu bringen, wie die Verlautbarungen des Staatsanwalts und die darum rankenden Mutmaßungen. Daher hier die Meldung der Tagesschau:

aus tagesschau.de
Erklärung von Edathys Anwalt im Wortlaut

Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Sebastian Edathy erstattet der ehemalige SPD-Abgeordnete am 24. Februar Strafanzeige gegen die mit dem Fall betraute Staatsanwaltschaft Hannover. Die Presserklärung seines Anwalts Noll im Wortlaut:

"Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren. Zu der Missachtung der Unschuldsvermutung und der Benennung von Details aus seiner Privatsphäre kommt nunmehr die Verletzung von Dienstgeheimnissen hinzu.

Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der 'Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung' zugänglich gemacht haben. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Ermittlungsbeamte, die selbst Straftaten begehen, sind ersichtlich ungeeignet, ein Strafverfahren zu führen. Herr Edathy hat daher am heutigen Tag ein weiteres Mal Strafanzeige gegen die Ermittlungsbehörden gestellt.

Da die Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr unbestreitbar ist, hat Herr Edathy heute erneut die niedersächsische Justizministerin ersucht, die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden. Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal. Das Bundeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover selbst haben das Verhalten von Herrn Edathy als nicht strafbar eingestuft. Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen werden müssen.

Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen, in der bloßen Hoffnung, dabei etwas zu finden. Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse wurde daher Beschwerde eingelegt. Vor dem Hintergrund der von drei Behörden festgestellten Straflosigkeit stellt es einen ungeheuerlichen Vorgang dar, dass die Ermittler versuchen, ihr nicht zu rechtfertigendes Handeln nunmehr mittels der Begehung einer Straftat zu beschönigen."

Stand: 24.02.2014 16:55 Uhr

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen