Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich 
Es könnte sein, dass es andere Medien nicht so eilig haben, Hrn. Edathys Stellungnahme an die Öffentlichkeit zu bringen, wie die Verlautbarungen des Staatsanwalts und die darum rankenden Mutmaßungen. Daher hier die Meldung der Tagesschau:
aus tagesschau.de
Erklärung von Edathys Anwalt im Wortlaut
Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden der 
Vorwürfe gegen Sebastian Edathy erstattet der ehemalige SPD-Abgeordnete 
am 24. Februar Strafanzeige gegen die mit dem Fall betraute 
Staatsanwaltschaft Hannover. Die Presserklärung seines Anwalts Noll im 
Wortlaut:
"Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang 
mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren. Zu der Missachtung der 
Unschuldsvermutung und der Benennung von Details aus seiner Privatsphäre
 kommt nunmehr die Verletzung von Dienstgeheimnissen hinzu.
Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die 
Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der 'Frankfurter 
Allgemeinen Sonntagszeitung' zugänglich gemacht haben. Hierbei handelt 
es sich um eine Straftat. Ermittlungsbeamte, die selbst Straftaten 
begehen, sind ersichtlich ungeeignet, ein Strafverfahren zu führen. Herr
 Edathy hat daher am heutigen Tag ein weiteres Mal Strafanzeige gegen 
die Ermittlungsbehörden gestellt.
Da die Befangenheit der Staatsanwaltschaft 
Hannover nunmehr unbestreitbar ist, hat Herr Edathy heute erneut die 
niedersächsische Justizministerin ersucht, die Staatsanwaltschaft 
Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der 
Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden. Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal. Das Bundeskriminalamt, die 
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft
 Hannover selbst haben das Verhalten von Herrn Edathy als nicht strafbar
 eingestuft. Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen
 werden müssen.
Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft 
öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen, in der bloßen 
Hoffnung, dabei etwas zu finden. Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse wurde
 daher Beschwerde eingelegt. Vor dem Hintergrund der von drei Behörden 
festgestellten Straflosigkeit stellt es einen ungeheuerlichen Vorgang 
dar, dass die Ermittler versuchen, ihr nicht zu rechtfertigendes Handeln
 nunmehr mittels der Begehung einer Straftat zu beschönigen."
Stand: 24.02.2014 16:55 Uhr

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