Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich
Es könnte sein, dass es andere Medien nicht so eilig haben, Hrn. Edathys Stellungnahme an die Öffentlichkeit zu bringen, wie die Verlautbarungen des Staatsanwalts und die darum rankenden Mutmaßungen. Daher hier die Meldung der Tagesschau:
aus tagesschau.de
Erklärung von Edathys Anwalt im Wortlaut
Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden der
Vorwürfe gegen Sebastian Edathy erstattet der ehemalige SPD-Abgeordnete
am 24. Februar Strafanzeige gegen die mit dem Fall betraute
Staatsanwaltschaft Hannover. Die Presserklärung seines Anwalts Noll im
Wortlaut:
"Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang
mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren. Zu der Missachtung der
Unschuldsvermutung und der Benennung von Details aus seiner Privatsphäre
kommt nunmehr die Verletzung von Dienstgeheimnissen hinzu.
Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die
Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der 'Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung' zugänglich gemacht haben. Hierbei handelt
es sich um eine Straftat. Ermittlungsbeamte, die selbst Straftaten
begehen, sind ersichtlich ungeeignet, ein Strafverfahren zu führen. Herr
Edathy hat daher am heutigen Tag ein weiteres Mal Strafanzeige gegen
die Ermittlungsbehörden gestellt.
Da die Befangenheit der Staatsanwaltschaft
Hannover nunmehr unbestreitbar ist, hat Herr Edathy heute erneut die
niedersächsische Justizministerin ersucht, die Staatsanwaltschaft
Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der
Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden. Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal. Das Bundeskriminalamt, die
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft
Hannover selbst haben das Verhalten von Herrn Edathy als nicht strafbar
eingestuft. Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen
werden müssen.
Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft
öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen, in der bloßen
Hoffnung, dabei etwas zu finden. Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse wurde
daher Beschwerde eingelegt. Vor dem Hintergrund der von drei Behörden
festgestellten Straflosigkeit stellt es einen ungeheuerlichen Vorgang
dar, dass die Ermittler versuchen, ihr nicht zu rechtfertigendes Handeln
nunmehr mittels der Begehung einer Straftat zu beschönigen."
Stand: 24.02.2014 16:55 Uhr
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