Wolfgang Braun
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
19.12.2013 10:11
Die Hartz-Reformen führten nicht zu einer nachhaltigen
Beschleunigung des Wachstums der atypischen Erwerbsformen. Sie haben
diesen Trend nur zeitweise verstärkt, und das auch nur bei den Minijobs,
der Zeitarbeit und der Solo-Selbständigkeit. Der Wandel der
Erwerbsformen sei vor allem Ausdruck eines langfristigen Trends, erklärt
das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in der
aktuellen Ausgabe 2/2013 der Zeitschrift „IAB-Forum“ mit dem
Schwerpunktthema „Zehn Jahre Agenda 2010“.
Bei den Minijobs, der Zeitarbeit und der durch das neue Instrument
der „Ich-AG“ geförderten Solo-Selbständigkeit wurden durch die
Hartz-Reformen rechtliche Rahmenbedingungen verändert. Bei der
sozialversicherungspflichtigen Teilzeit und der befristeten
Beschäftigung, den weiteren atypischen Beschäftigungsformen, änderte
sich rechtlich dagegen nichts. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe,
eine kürzere Bezugsdauer des Arbeitslosengelds und striktere
Zumutbarkeitskriterien erhöhten allerdings für Arbeitslose generell den
Druck, Konzessionen bei der Aufnahme einer Beschäftigung in Kauf zu
nehmen, schreiben die Arbeitsmarktforscher. Dennoch sei bei der
befristeten Beschäftigung und der sozialversicherungspflichtigen
Teilzeit kein Effekt der Hartz-Reformen erkennbar.
Die Entwicklung der Erwerbsformen zeigt den IAB-Forschern zufolge
bereits seit den 1990er Jahren einen deutlichen Aufwärtstrend der
atypischen Erwerbsformen. Die Ursachen für den Wandel der Erwerbsformen
seien vielschichtig: Neben gesetzlichen Änderungen würden auch Faktoren
wie die zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen, das Wachstum des
Dienstleistungssektors oder ein durch verschärften Wettbewerb bedingter
Flexibilisierungsbedarf der Betriebe Einfluss auf die Entwicklung der
Erwerbsformen nehmen.
Die absolute Zahl der Normalarbeitsverhältnisse – also
sozialversicherungspflichtiger unbefristeter Vollzeitbeschäftigung
außerhalb der Zeitarbeit – ging nur bis 2005 zurück, danach stieg sie
sogar wieder an. Anders stellt sich die Situation bei den atypischen
Erwerbsformen dar, die im gesamten Zeitraum kräftig zulegten. Ihr Anteil
wuchs von 24 Prozent im Jahr 1995 auf 37 Prozent im Jahr 2011.
Die insgesamt beträchtlichen Zuwächse bei den atypischen Erwerbsformen
fallen jedoch bei den einzelnen Beschäftigungsformen sehr
unterschiedlich aus. Den größten Anstieg verzeichneten dabei die
Minijobs, und das zunächst in den 1990er Jahren. 2004, also im Jahr nach
der Neuregelung im Zuge der Hartz-Reformen, zeigen die Daten dann noch
einmal einen starken Zuwachs bei den Minijobs. Danach flachte der Trend
ab, zuletzt veränderte sich deren Zahl nur noch wenig.
Die Zeitarbeit wies zwar neben den Minijobs die höchsten Wachstumsraten
auf, stellt aber in absoluten Zahlen betrachtet noch immer die
Erwerbsform mit den wenigsten Beschäftigten dar. Ihr starker
Aufwärtstrend zwischen 2004 und 2008 endete mit einem deutlichen
Rückgang im Krisenjahr 2009. Die Beschäftigungsverluste wurden dann im
Jahr 2010 wieder ausgeglichen.
Der Anstieg sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung
verteilt sich relativ gleichmäßig über den gesamten Zeitraum ab 1995.
Die befristete Beschäftigung hatte zunächst in den 1990er Jahre und dann
noch einmal stark nach 2003 zugenommen, stagnierte aber zuletzt.
Foto: Annamartha / pixelio.de
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