...Antisemitismus und Rassismus auch nicht, nicht einmal Frauenfeindlichkeit, beste Schwester. Und wir leben in einem freiheitlichen Rechtsstaat, in dem jeder seine Meinung so öffentlich sagen darf, wie er will. Es kommt allerdings daruf an, was genau man sagt und wie man es sagt. Aufrufe zu strafbaren Handlungen sind ebenso verboten wie die strafbaren Handlungen selbst. Mit dem Tatbestand der Volksverhetzung kenne ich mich nicht auss, ich bin kein Jurist; seine Definition klingt dehnbar, aber sie obliegt ordentlichen Gerichten, deren Urteile bis in die oberste Instanz überprüfbar sind.
Ebenso verboten und nach spezifischen Paragraphen strafbar ist eine faktische Diskriminie-rung an einem öffentlichen Ort, wozu nicht nur öffentlicher Grund und Boden zählen, son-dern auch alle Stellen, die zu geschäftlichen oder kulturellen Zwecken jedermann frei zu-gänglich sind - Gaststätten, Tanzböden, Konzertsäle...
Keiner ist gehalten, Homosexxuelle, Juden und Neger und auch nur Frauen zu mögen, und schon gar nicht, es öffentlich zu bekunden. Das hält jeder, wie es ihm gefällt, denn wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einer Privilegienordnung.
Nicht, was korrekt ist, entscheidet der Staat, sondern was Recht ist. Selbst das mag strittig bleiben, doch einstweilen gilt das Gesetz.
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