Donnerstag, 10. Dezember 2015
Der darf das.
Ist Alvis Hermanis ein Rassist?
Es interessiert mich nicht und geht mich nichts an. Aber wenn er es wäre - und das geht mich an -, dann dürfte er es. Verboten und mit Strafen bedroht sind in unserem Rechtsstaat vom Gesetz untersagte Handlungen - wie Volksver-hetzung, Aufruf zu Straftaten, Gewaltakte. Nicht Gesinnungen, das unterscheidet uns von totalitären Unrechtssystemen.
Man kann aus vielen Gründen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung sein; ich selber bin zu dem Ergebnis gekommen, dass sie unterm Strich einer sachlichen und (daher) pragmatischen Kritik nicht standhalten. Man könnte auch aus rassistischen Gründen dagegen sein - die halten nicht einmal einer ganz oberflächlichen Kritik stand, und deshalb schreien alle Oberflächlichen triumphierend "Rassismus!", wenn einer in dieser Sache anderer Meinung ist als sie. Aber erstens ist es nicht evident, und zweitens ist es nicht verboten.
Ganz allgemein gilt bloß: Wer in der Öffentlichkeit eine Meinung äußert, muss damit rechnen, dass eine Recht-fertigung von ihm verlangt wird.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen