Freitag, 24. Juni 2022

219a.

123rf

Das ist nicht einer unter tausend Strafrechtsparagraphen. Das ist eine grundlegende Aussage über das kulturelle Selbstverständnis einer Gesellschaft: ob gebären und abtreiben als gleich-wertig gelten sollen.

Ist es aber Sache des Staates, darüber zu befinden? 

Da könnte man drüber streiten - er ist ja nicht unsere Gouvernante. Auf keinen Fall aber kann man ihm die Ansage erlauben, dass es so sei; er muss schließlich als Stifter einer Rechtsord-nung glaubhaft bleiben.

 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen