Das
ist nicht einer unter tausend Strafrechtsparagraphen. Das ist eine
grundlegende Aussage über das kulturelle Selbstverständnis einer
Gesellschaft: ob gebären und abtreiben als gleich-wertig gelten sollen.
Ist es aber Sache des Staates, darüber zu befinden?
Da könnte man drüber streiten - er ist ja nicht unsere Gouvernante. Auf keinen Fall aber kann man ihm die Ansage erlauben, dass es so sei; er muss schließlich als Stifter einer Rechtsord-nung glaubhaft bleiben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen