Sonntag, 11. August 2019

Kataster und Rechtsstaat.

aus Die Presse, Wien,

Wem gehörte welches Grundstück? 
Das moderne Grundbuch hat seinen Vorläufer im Franziszeischen Kataster des 19. Jahrhunderts. Dieser enthält wertvolle Informationen, die, digital aufbereitet, einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.



„Als Kaiser Franz I. am 23. 12. 1817 das Grundsteuerpatent unterzeichnete, legte er damit das politische Fundament für ein zentralistisch ausgerichtetes Finanzierungssystem des Kaiserreichs“, erklärt der Historiker Kurt Scharr von der Universität Innsbruck. Damit sei der mittelalterliche Feudalstaat zum modernen Staat geworden, der seinen Bürgern Rechtssicherheit geben konnte und ein einheitliches und dadurch gerechteres Steuerwesen schuf.

Selbstverständlich stieß der Plan unter den Ständen des 18. und 19. Jahrhunderts zunächst auf große Widerstände. Adel und Kirchen im ganzen Kaiserreich wurden dadurch schrittweise entmachtet. Doch Wien hatte ein starkes und überaus profanes Motiv. Kostspielige Kriege hatten den Kaiserstaat in eine finanzielle Notlage gebracht, sodass eine neue Geldquelle gefunden werden musste. Sie sollte in der einheitlichen Grundsteuer bestehen, für die jedoch zunächst ein Kataster erstellt werden musste, der die Besitzverhältnisse aufzeichnete und damit festschrieb.

Wasserfarben für das Militär

Offiziere, die nach den Napoleonischen Kriegen ohne Einkommen und Beschäftigung waren, wurden zu Landvermessern mit Messlatten und -ketten, Senkblei, Lotgabel und Wasserwaage. Am Abend und bei schlechtem Wetter saßen sie in ihrer Unterkunft und zeichneten Karten, kolorierten mit Wasserfarben, unterschieden dabei Stein- und Holzgebäude, Wald- und Ackerflächen und schufen so die Basis für eine gerechte Berechnung der Steuern.

Diese wertvollen Quellen liegen heute verstreut in Landesarchiven und Vermessungsämtern. Ihr Erhalt ist ungewiss. Scharr und sein Team arbeiten an der Edition dieses Katasters für Österreich und die damaligen Kronländer. Bereits 2008 wurden Pilotstudien über Kärnten und die Bukowina erstellt, zurzeit arbeiten die Wissenschaftler an einem Projekt mit Schwerpunkt auf Österreich-Schlesien, das aus dem Troppauer und dem Teschener Kreis, heute Tschechien und Polen, bestand.

Angestrebt wird eine wissenschaftliche Edition der Karten des Kaiserreichs, der dazugehörigen Protokolle und weiterer Informationen zum historischen Kontext. Diese Begleitdokumentationen geben beispielsweise Einblick in Situation und Erträge des ländlichen Raums vor der Modernisierung durch die Einführung des Kunstdüngers. Die sogenannten Bau- und Parzellenprotokolle enthalten Informationen über die Besitzer, die Parzellennummer, den Ort, die Nutzungsart und die Größe der Parzelle in Wiener Quadratklaftern als damaliger Einheit. „Sie bilden einen wertvollen Fundus für weitergehende sozial- und wirtschaftshistorische Forschungen, besonders wenn die Daten digitalisiert und dann online bereitgestellt werden“, erklärt Scharr.


Nota. - Der Entschluss, den Grundbesitz zu besteuern, traf in der Hauptsache Kirche und Adel - die bis dahin unbesteuert geblieben waren. Die Forderung, die Finanzierung des Staates statt den werktätigen Ständen den müßigen Grundeigentümern aufzubürden, war seit Dr. Quesnay die Kampfparole der bürgerlichen Politischen Ökonomie gewesen. Das dürfte den Kaiser kaum berührt haben; aber er brauchte Geld, und das musste er wohl dort holen, wo es war.
JE

 

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