Donnerstag, 24. Oktober 2019

Sie wuchert weiter.


aus Tagesspiegel.de, 23. 10. 2019

Jahresbericht des NKR Normenkontrollrat bemängelt zu viel Bürokratie für deutsche Unternehmen
Regierungsberater kritisieren: Seit 2011 sind Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft um fast fünf Milliarden Euro gestiegen.

von

Statt ihre wirkliche Arbeit zu machen, müssen Unternehmer immer mehr Zeit am Schreibtisch verbringen, Formulare ausfüllen, Namen und Zeiten ganz genau dokumentieren. Das deutsche Handwerk schimpft regelmäßig über die ausufernde Bürokratie. Industriebetriebe tun es, selbst Kindertagesstätten.

Dass sie alle durchaus Grund zum Klagen haben, zeigen die Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates (NKR). Das Beratergremium der Regierung prüft seit 2011 Gesetze auf ihre Folgekosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung hin. In den vergangenen zwölf Monaten seien diese Kosten deutlich gestiegen – auf 831 Millionen Euro. Damit seien die Entlastungen des Vorjahreszeitraums, die sich auf 880 Millionen Euro beliefen, „nahezu wieder ausgeglichen“, kritisierte das Gremium. Seit 2011 sind die Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft um knapp fünf Milliarden Euro gestiegen. 


Der größte Kostentreiber war in den vergangenen Monaten das Gesetz gegen illegale Beschäftigung. Im Bericht werden zudem das Grundsteuer-Reformgesetz und das Starke-Familien-Gesetz genannt. Aus Sicht des NKR-Vorsitzenden Johannes Ludewig sei es jetzt umso wichtiger, dass die Bundesregierung mit dem Bürokratieent- lastungsgesetz III ein „wichtiges Zeichen“ setze. Das im September verabschiedete Gesetz enthält Entlastungen für die Wirtschaft von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Es muss allerdings noch vom Parlament verabschiedet werden.  

Aufwand durch europäische Regelungen wächst

Eigentlich gibt es in Deutschland seit 2014 die sogenannte One-in-one-out-Regel. Neue Belastungen dürfen danach nur in dem Maße eingeführt werden, wie bisherige Belastungen abgebaut werden. Damit soll besonders der Mittelstand entlastet werden. Während die Wirtschaft durch deutsches Recht tatsächlich entlastet wird, steigt jedoch der Aufwand, der durch europäische Regelungen entsteht, immer weiter. „550 Millionen Euro Aufwand aus der Umsetzung von EU-Recht bleiben außen vor, obwohl er die Wirtschaft genauso belastet“, beklagt das Gremium. Die EU-Kommission müsse deswegen auch die Begrenzung gesetzlicher Folgekosten anstreben, was sie anscheinend vorhat. Das Gremium heißt es gut, dass die Kommissionspräsidentin die Einführung einer europäischen „One-in-one-out“-Regel angekündigt hat.

Der Kontrollrat kritisierte in dem Jahresbericht außerdem, dass die deutsche Regierung bei der Verabschiedung von Gesetzen immer öfter aufs Tempo drücke, was ein Grund für Mehrbelastungen sein könnte. „Binnen weniger Tage, teilweise sogar weniger Stunden komplexe Regelungen sorgfältig zu prüfen, Folgen abzuschätzen und Fehler zu vermeiden, ist unmöglich“, erklärte das Gremium. „Bei allem Verständnis für politische Zwänge – in der Gesetzgebung sollte Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen, ansonsten ist die Gesetzesqualität ernsthaft in Frage gestellt“, sagte der frühere Bahn-Chef Johannes Ludewig.

Kritik: „Wir machen Gesetze wie vor hundert Jahren“

Wie wahr, findet die Wirtschaft. Der DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben kommentierte: „Gerade in der letzten Zeit sind die Stellungnahmefristen frappierend: drei Tage beim dritten Bürokratieentlastungsgesetz, drei Tage über das Wochenende bei der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, einen Tag für die steuerlichen Regelungen aus dem Klimapaket. Der Eindruck entsteht, dass Beratung zu den politischen Auswirkungen keine Priorität hat.“ Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert mehr Ehrgeiz beim Bürokratie-Abbau. Die bisherigen Maßnahmen kämen – jedenfalls gefühlt – bei den Unternehmen nicht an.

„Wir machen Gesetze wie vor hundert Jahren“, findet Ludewig. Der Normenkontrollrat nennt viele deutsche Gesetze zu komplex, zu schwer verständlich, zu weit weg von der Lebensrealität der Betroffenen. Nach dem Modell „erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ sollten besser ganz zu Beginn eines Gesetzgebungsprozesses die Ziele definiert werden.

Auch die Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung würden viel zu selten von vornherein mitgedacht. In Dänemark ist es bei der Gesetzgebung bereits zwingend, dass alles, was von der Politik beschlossen wird, digital umsetzbar ist. Ludewig übergab den Jahresbericht an Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Sie verwies auf geplante Entlastungen, sieht allerdings auch noch großen Aufholbedarf in Deutschlands – vor allem bei der digitalen Verwaltung

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen